Zurück zum Blog

Vital / BGM

Förderfähige Gesundheitsmaßnahmen nach §20 SGB V

17. Juni 2026 · Worksonar Redaktion

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) muss kein reiner Kostenblock sein: Über §20 und §20b SGB V beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an qualifizierten Maßnahmen. Für KMU ist das ein oft ungenutzter Hebel.

Was gefördert wird

Typische Handlungsfelder sind Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Ressourcenstärkung und Suchtprävention. Wichtig ist die Qualität: Maßnahmen sollten dem Leitfaden Prävention entsprechen und von qualifizierten Anbietern durchgeführt werden.

Der Ablauf in Kürze

  1. Bedarf ermitteln: Analyse der Belastungen und Ressourcen (z. B. WHO-5, WAI, Befragung).
  2. Maßnahmen planen: passend zum Bedarf, mit klaren Zielen.
  3. Krankenkasse einbinden: Beratung und mögliche Bezuschussung klären.
  4. Umsetzen & dokumentieren.
  5. Wirkung prüfen: Wiederholungsmessung.

Warum die Bedarfsanalyse zentral ist

Ohne belastbare Ausgangslage bleibt BGF Aktionismus – und die Förderung schwer begründbar. Eine dokumentierte Analyse zeigt nicht nur, welche Maßnahmen sinnvoll sind, sondern liefert auch die Grundlage für Antrag und spätere Wirksamkeitskontrolle.

Von der Pflicht zur Chance

Wer BGF strukturiert angeht, verbindet drei Vorteile: gesündere Belegschaft, mögliche Förderung und ein starkes Signal als Arbeitgeber. Worksonar Vital liefert die Bedarfsanalyse und den Maßnahmen-Katalog – als solide Basis für förderfähige Programme.