Benefits
Der 50-€-Sachbezug: steuerfrei Wertschätzung zeigen
Wenige Benefits sind so beliebt – und so oft falsch umgesetzt – wie der steuerfreie Sachbezug. Bis zu 50 € monatlich können Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei gewähren (§8 Abs. 2 EStG), etwa als Gutschein oder Sachbezugskarte.
Die Spielregeln kurz
- Es muss ein Sachbezug sein, keine Barauszahlung.
- Die Freigrenze (nicht Freibetrag) von 50 € darf nicht überschritten werden – ein Cent mehr macht den gesamten Betrag steuerpflichtig.
- Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.
Daneben gibt es weitere Spielräume: Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (§19 EStG), die 60-€-Grenze für Sachgeschenke, sowie pauschal versteuerbare Leistungen nach §40 EStG.
Beliebt heißt nicht automatisch wirksam
Der Sachbezug ist unkompliziert – aber ist er das, was Ihre Belegschaft am meisten schätzt? Für die eine Zielgruppe zählt Flexibilität (Tankgutschein, ÖPNV), für die andere Gesundheit oder Essenszuschuss. Ohne Rückkopplung bleibt es Rätselraten.
Messen, was ankommt
Eine kurze Benefit-Befragung zeigt die Zufriedenheit mit dem Bestehenden und das Interesse an Alternativen – priorisiert und anonym. So lässt sich das Budget vom „gut gemeint” zum „gut gemacht” verschieben. Worksonar Benefits liefert dazu direkt die passenden Steuerhinweise, damit HR sofort weiß, was wie umsetzbar ist.
Der Sachbezug bleibt ein Klassiker – am stärksten wirkt er, wenn er nachweislich gewünscht ist.